Garde

Die Garde Hettingen besteht aus der kleinen und großen Garde.
Leider ist es uns aus Teilnehmermangel nicht möglich eine mittlere Garde zu stellen.

Durch den Beschluss vom 21.07.2017 beträgt das Mindestalter der großen Garde 14 Jahre.

Für weiter Fragen steht euch der Zunftrat zur Verfügung!

Vereinbarung der Narrenzunft Felsaschlupfer e.V

Vereinbarung der Narrenzunft Felsaschlupfer e.V
Haftung
Die Narrenzunft übernimmt gegenüber seiner Mitglieder keinerlei Haftung. 
Für Sachschäden haftet jedes Mitgliedselbst bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
Verhaltensregeln 
Bei unangemessenem und rufschädigendem Verhalten kann der Ausschluß aus dem Narrenverein erfolgen.
Sollten Verfehlungen oder Probleme entstehen ist dies sofort dem Zunftrat zu melden.
Kleidung Kleiderordnung
Für die Beschaffung der vorgeschriebenen Kleidung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Die Gruppenführer
der Gruppen geben die Richtlinien der Kleidung und die Verhaltensregeln bekannt.
Den Stoff  für die Kleidung der Hexen sowie Felsaschlupfer muss über die Narrenzunft bezogen werden.
Die Kleidung, und auch Teile davon, darf nur von Mitgliedern der Narrenzunft getragen werden
und nicht ausgeliehen werden. 
Ein Leih-Häs wird nur mit vorheriger, ausdrücklicher Genehmigung der Gruppenführer ausgegeben. 
Bei Zuwiderhandlung wird der Zunftrat über die Konsequenzen beraten und diese beschließen.  
Dies erfordert eine Mitgliedschaft als Gastläufer im Verein.
Dies kann den  Ausschluss aus der NZ bedeuten!
Dies betrifft auch Teile der Kleidung. (z.B.: Rock bei den Hexen, Felsi-Pulli)
Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei Umzügen und Auftritten der Narrenzunft sein Kostüm und Häs vollständig und 
ordnungsgemäß zu tragen. Bei Verstoß gegen die Kleiderordnung hat der Auschuß der Gruppe das Recht 
Sanktionen zu erteilen.
Verkauf von Kostümen
Werden Masken sowie Narrenhäs verkauft, ist dies dem jeweiligen Gruppenführer zu melden.
Die NZ Hettingen hat bei gebrauchter Kleidung bzw. Masken das Vorkaufsrecht. 
Die Maskennummer ist dem Gruppenführer zurückzugeben.
Beitrag
Der Jahresbeitrag wird mittels Lastschrifteinzug eingezogen. 
Bei Nichteinlösung hat die Narrenzunft das Recht das Mitglied auszuschließen.
Kosten, die aufgrund von nichteingelösten Mitgliedsbeiträge entstehen oder 
nicht gemeldeten Kontoänderungen hat das Mitglied zu tragen. 
Fahrkarten zu den Ausfahrten
Der Verkauf der Busfahrbändel wird über das Amtsblatt sowie der Homepage bekannt gegeben.
Hier können die Mitglieder der NZ einen kompletten Fahrbändel
oder auch Einzelfahrkarten für die nachfolgende Saison erwerben.
Fahrbändel und auch Einzelfahrkarten sind grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar, 
Ausnahme sind Mitglieder der NZ.
Hier kann bei Ausfall, auch ein anderes Mitglied den Fahrbändel/Einzelkarte nutzen.
Ferner ist der Fahrbändel ein Dokument, dessen Rechte bei der NZ liegen. 
Werden diese missbraucht oder die Fahrbändel/Fahrkarte gefälscht kann der Zunftrat über Sanktionen beraten 
und diese aussprechen.
Bei Arbeitseinsätzen in der Zunft bekommt das Mitglied Punkte, 
welche ihm beim Kauf des Fahrbändels eine Ermäßigung einbringt.
Nachtumzüge
Das Mindestalter ist 18 Jahre.  Ausnahme die gesetzlichen Vertreter  sind bei der Veranstaltung dabei. 
Der gesetzliche Vertreter hat vor, während und nach der Veranstaltung / Ausfahrt 
für den Jugendlichen die volle Verantwortung!!
Bei Nachtumzügen ist die Teilnahme generell erst ab 18 Jahren erlaubt. 
Jahreshauptversammlung
Einmal jährlich, meist Mitte März. Um rege Beteiligung wird gebeten!
Arbeitseinsätze
Jedes Mitglied hat im Jahr seine Aktivität im Verein zu leisten. 
Jedes Mitglied gibt dem Gruppenführer bekannt, wo und wie er sich beim Einsatz betätigen will. 
Einsatzlisten sind beim Gruppenführer bereitgestellt. Die Einteilung nimmt der jeweilige Gruppenführer vor.
Sollte keine  Leistung erfolgen hat der Zunftrat  das Recht über Maßnahmen abzustimmen. 
(ggf. Austritt aus dem Verein)
Eintritt und Beendigung der Mitgliedschaft
Die Aufnahme, sowie die Kündigung der Mitgliedschaft, wird nur in schriftlicher Form akzeptiert.

Termine

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